In dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit haben viele Unternehmen die falsche Vorstellung, sie könnten mit ihren Arbeitnehmern machen, was sie wollen.
Eine wirtschaftlich schwierige Zeit jedoch gibt Arbeitgebern nicht das Recht die Rechte ihrer Arbeitnehmer zu verletzen.
Kündigungsschutz
Von sozial ungerechtfertigten Kündigungen bis hin zu verfristeten und sonstigen rechtswidrigen Kündigungen.
Arbeitgeber nehmen sich viel heraus.
Nehmen Sie eine Kündigung nicht hin!
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Ihnen erklärte Kündigung unwirksam ist, ist besonders groß.
Auch unabhängig von einer rechtlichen Unwirksamkeit der Kündigung ist ein rechtliches Vorgehen gegen die erklärte Kündigung dringend erforderlich.
Wird gegen eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage eingereicht, werden die rechtlichen Mängel der Kündigung unbeachtlich, die Kündigung wird wirksam und das Arbeitsverhältnis ist beendet.
Durch das rechtliche Vorgehen gegen die erklärte Kündigung wird der Arbeitgeber unter Druck gesetzt und zur Verhandlungsbereitschaft gezwungen.
Beispielsweise ist so eine Abfindung auszuhandeln oder die Rücknahme der Kündigung zu erreichen.
Häufig wird die Kündigung formell fehlerhaft erklärt, sodass durch die formell fehlerhafte Kündigung der Arbeitnehmer die weitere Zahlung des Arbeitsentgeltes verlangen kann.
Verschenken Sie kein Geld!
und und und......
Die Liste der rechtlichen Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften ist lang.
Schweigen Sie nicht! Ergreifen Sie Ihr gutes Recht! Lassen Sie sich Unrecht durch Ihren Arbeitgeber nicht gefallen! Es ist Ihr Leben! Ihre Gesundheit! Ihr Geld!
Nehmen Sie eine Verletzung Ihrer Rechte als Arbeitnehmer nicht hin.
Wir stehen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten an Ihrer Seite!
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