Man sucht und sucht. Wenn man dann endlich den lang ersehnten Gegenstand gefunden hat, kauft man diesen Gegenstand voller Freude und Erwartung.
Doch sobald man den Gegenstand genauer betrachtet und nutzt, erkennt man, dass etwas mit dem Gegenstand nicht stimmt.
Der Gegenstand ist anders als erwartet.
Der Gegenstand funktioniert nicht so wie er sollte.
Man wendet sich an den Verkäufer. Doch dieser will von den Problemen mit dem Gegenstand nichts wissen.
Dieses sind die Fälle der Mängelgewährleistung.
Wenn Sie einen Gegenstand kaufen, stehen Ihnen als Käufer eine Reihe von Rechten zu.
Die Konstellationen sind so zahlreich, dass wir auf diese an dieser Stelle nicht näher eingehen können.
Lassen Sie sich nicht vom Verkäufer einschüchtern!
Verfolgen Sie Ihr gutes Recht!
Rufen Sie heute noch an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Egal ob Flachbildfernseher oder Möbel, Pkw oder Immobilie ..........
Wenn es um Kaufrecht geht, stehen wir an Ihrer Seite!