Das Miet- und Pachtrecht ist geprägt von dem Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter, Pächter und Verpächter.
Dieses Verhältnis basiert in besonderem Maße auf gegenseitigem Vertrauen und Abhängigkeit.
Der Vermieter oder Verpächter stellt dem Mieter oder Pächter einen Gegenstand, meist Immobilie, zu seiner Nutzung bereit.
Der Vermieter oder Verpächter verlangt den sorgfältigen und ordnungsgemäßen Umgang mit dem Gegenstand und die regelmäßige und pünktliche Zahlung der Miete oder Pacht.
Der Mieter oder Pächter verlangt im Gegenzug die störungsfreie Nutzung des gemieteten oder gepachteten Gegenstands.
Gerade hier liegen die Konfliktpunkte.
Mietmängel, Mängel des gemieteten oder gepachteten Gegenstands. Verzögerungen und Ausfall der Zahlungen zu Miete oder Pacht.
Der durch diese Konfliktpunkten ausgelöste Streit verschärft sich oft so sehr, dass die Fortsetzung des Miet- oder Pachtverhältnisses für Vermieter und Mieter, Verpächter und Pächter unzumutbar wird.
Hier ist es die größte und wichtigste Aufgabe des Rechtsanwalts, den Konflikt zu entschärfen und sich abzeichnende Konflikte bereits vor ihrer Entstehung zu verhindern.
Es ist in dem beiderseitigen Interesse von Vermieter und Mieter, Verpächter und Pächter, dass eine Verschärfung des Konflikts und ein daraus sich ergebendes Ende des Miet- oder Pachtverhältnisses nicht eintritt.
Denn unabhängig von den Umständen des Endes des Miet- oder Pachtverhältnisses, dem Umzug, Finden eines Nachmieters oder Nachpächters und sonstigen Unannehmlichkeiten, ist
die durch einen Konflikt herbeigeführte Beendigung des Miet- oder Pachtverhältnisses mit großen Kosten verbunden.
Kosten, die man sich sparen kann.
Daher ist es vor allen Dingen unser Ziel, Konflikte im Miet- oder Pachtverhältnis zu entschärfen und so Kosten für unsere Mandanten zu vermeiden.
Sollte im äußersten Fall ein Ende des Miet- oder Pachtverhältnisses unvermeidbar sein, so setzen wir alles daran, eine einvernehmliche Beendigung des Miet- oder Pachtverhältnisses herbeizuführen, sodass die Kosten auf ein Minimum gedrückt werden.
Wir freuen uns darauf, Sie im Miet- und Pachtrecht zu vertreten.
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